Amtsschimmel: Bezuschusster Radweg nur ohne weißen Mittelstein?

Mit dieser Posse, viel über die deutschen Amtsschimmel lernt,
denn ein überfahrbarer weißer Mittelstreifen müsste entfernt.
Sonst hätte man keine Zuschuss zu dem Radweg bekommen,
den man zum Bau dieses Radweges verbindlich mitgenommen.

Die geforderte Breite durch den Mittelstreifen nicht eingehalten,
das passiert wenn Amtsschimmel unser Deutschland verwalten.
Das man den überfahrbaren Streifen könnte dazu noch zählen,
da müsste der gesetzestreue Amtsschimmel sich sehr „quälen“.

Vor Baubeginn mit dem Auftrag die Amtsschimmel interessieren,
damit solche kostenaufwändigen Baumaßnahmen nicht passieren.
Die genehmigenden Amtsschimmel sollten flexibler entscheiden,
denn so bremsen sie die Projekte und das sollten sie vermeiden.

So müsste der weiße Mittelstein durch einen Neutralen ersetzt,
damit dieses vom Amtsschimmel durch Zuschuss wertgeschätzt.
Das von dem Planer dieser weiße Mittelstein wurde mit geplant,
beweisst, das der zu wenig vom Amtsschimmel weiss oder ahnt.

Alle weißen Steine auf dem gesamten Weg mussten rausgepickt,
und dann die Lücke mit den farblich passenden Steinen beschickt.
Ich hätte die weißen Steine in den Steinfarben passend „bemalt“,
um so den Amtsschimmel zu fordern, das der Zuschuss gezahlt.

Jeder Radweg, der Radfahrer von der normalen Fahrbahn trennt,
unter dem Sicherheitsaspekt, als Vorteil für die Radfahrer nennt.
Die, die diese Posse der Bemängelung, als Rechtmässig ansehen,
sind selber Amtsschimmel, können diese Einwändung verstehen.

© Rainer Dambroth – 12.01.2026 – www.overline-poetry.de

Der „Radweg mit Mittelstreifen“ (oft als getrennter Rad- und Gehweg) ist ein beliebtes Thema bei „Extra 3“, bekannt geworden durch den satirischen Beitrag über den „Realen Irrsinn“ in Kronshagen (Schleswig-Holstein), wo ein weißer Trennstreifen auf einem Radweg fast 1,5 Millionen Euro Fördergelder kostete. Solche getrennten Radwege (Zeichen 240) trennen Radfahrer und Fußgänger, aber der Mittelstreifen selbst dient oft als Sicherheitstrennstreifen oder zur optischen Trennung, wobei die Regeln für benutzungspflichtige Radwege gelten: Radfahrer müssen ihn nutzen und in Fahrtrichtung fahren
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