Suspendierung vom Schulunterricht als Bestrafung/Disziplinarmaßnahme?

Wegen Banalitäten werden Kinder vom Unterricht gesperrt
und das Grundrecht auf den Schulunterricht ihnen verwehrt.
Ein Kind hätte gegenüber der Lehrkraft Unwahrheit gesagt?!
Wofür eine fünftägige Suspendierung, hab ich mich gefragt?
Spielen Vorurteile gegen Ausländer, weil sichtbar, mit hinein?
Das sollte in einer offenen Welt, doch kein Grund mehr sein!

So wurden die Kinder „zur Bestrafung“ nach Hause beordert,
weil die Lehrkräfte schienen mit ihrer „Berufung“ überfordert.
Auch der Sozialarbeiter der Schule wurde nicht eingebunden!
Mein Eindruck: „Der Schulbetrieb quält sich über die Runden“!
Die Vertrauenslehrkraft soll mit Kindern Lösungswege suchen,
die überforderte Lehrkraft Termine beim Therapeuten buchen.

Auf die Frage: „Das Kind wäre doch dann zu Haus ganz allein
und das sollte wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht sein“,
als Rat gegeben: „Sich die Woche krank schreiben zu lassen„.
Von Lehrkräften Anstiftung zur Straftat, das ist nicht zu fassen.
Fühlt die Lehrkraft von Schülern nicht respektiert als Autorität,
wäre es für einen Berufswechsel für die Lehrkraft nicht zu spät.

Die Annehmlichkeiten im Lehramt als Berufsziel zu benennen,
da sollte man die Belastung im ausgeübten Beruf auch kennen.
Weil es ein unkündbarer Job für die gesamte Arbeitslebenszeit,
da sollte man auch mehr Engagement, für eine Berufung bereit.
Viel Urlaub, sollte als Argument für ein Lehramt, nicht gesehen,
die deshalb studieren, die kann und werde ich nicht verstehen.

© Rainer Dambroth – 11.05.2026 – www.overline-poetry.de

Die Suspendierung (Ausschluss vom Unterricht) ist eine Ordnungsmaßnahme, die bei schwerem Fehlverhalten oder massiven Störungen des Schulbetriebs als letztes Mittel eingesetzt wird. Die Dauer variiert je nach Bundesland, beträgt aber oft bis zu zwei Wochen. Eltern müssen angehört werden, und die Maßnahme muss verhältnismäßig sein.

Voraussetzungen: Sie erfolgt erst, wenn mildere pädagogische Mittel (Ermahnungen, Gespräche) keine Wirkung zeigten. Gründe sind u.a. Gewalt, Mobbing, schweres Stören oder Sachbeschädigung.
Dauer: Meist zwischen wenigen Tagen bis zu zwei Wochen (z.B. in NRW oder Baden-Württemberg), in einigen Fällen auch länger.

Verfahren: Eine Klassenkonferenz entscheidet unter Vorsitz der Schulleitung. Schüler und Eltern müssen angehört werden.
Rechtliche Aspekte: Ein Unterrichtsausschluss ist ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann. Oft ist der sofortige Vollzug angeordnet.


Rechte der Schüler/Eltern:
Anhörung: Vor der Entscheidung muss die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Schriftform: Die Maßnahme muss schriftlich begründet werden.
Widerspruch: Gegen Ordnungsmaßnahmen kann Widerspruch eingelegt werden


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